Überbrückungshilfe II wohl niedriger als angenommen

Wegen einer Regeländerung könnten einige Unternehmen auf ihren Kosten sitzenbleiben. Grund für die Anpassung ist eine EU-Richtlinie. 

Nachdem viele Unternehmen im vergangenen Jahr große Hoffnungen auf die Überbrückungshilfe II gesetzt hatten, folgt nun für viele die Ernüchterung. Aufgrund einer Änderung der Bezugsbedingungen im Dezember, könnten die Hilfen für viele Betriebe geringer ausfallen. Demnach erhalten Unternehmen nur dann finanzielle Unterstützung, wenn sie ungedeckte Fixkosten offen haben. Zuvor hieß es, dass lediglich Umsatzeinbuße für den Bezug notwendig wären. Die Änderungen waren notwendig geworden, nachdem es Probleme mit dem EU-Beihilferecht gab. Auch wenn Anträge, die vor dem 5. Dezember 2020 gestellt wurden, weiterhin gültig sind, könnte es am Ende teuer werden. Der Bund behält es sich vor, die geänderten Ansprüche in der Schlussabrechnung geltend zu machen.  

Zudem ändert sich die Höhe der Zahlungen. Gab es bisher keine Höchstgrenze, können kleine Unternehmen nun nur noch maximal 90 Prozent ihrer ungedeckten Fixkosten geltend machen. Die November- und Dezemberhilfen sind hingegen nur von den Anpassungen betroffen, wenn sie über einer Million Euro liegen. In diesem Fall wird auch hier nur der Verlust ersetzt.